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Nichtwohngebäude (NWG)

NICHTWOHNGEBÄUDE

Die Bedeutung der Energieberatung bei Nichtwohngebäuden, wie Bürogebäuden, Industrieanlagen, Bildungseinrichtungen und öffentlichen Gebäuden, ist in der heutigen Zeit von großer Relevanz. Nichtwohngebäude sind oft für einen erheblichen Teil des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen verantwortlich. Eine effektive Energieberatung spielt eine entscheidende Rolle bei der Optimierung der Energieeffizienz in diesen Gebäuden und hat weitreichende Auswirkungen auf mehrere Bereiche wie Kosteneinsparungen, Umweltschutz und Nachhaltigkeit, rechtliche Anforderungen, Gesundheit und Komfort, technologische Fortschritte sowie langfristige Werterhaltung.

Energieausweis

Seit dem 01.05.2014 ist die Vorlage eines Energieausweises bei Verkauf, Neuvermietung oder Neuverpachtung vorgelegt werden. Wenn man sich nicht an diese Vorschrift hält, wird dies als eine Ordnungswidrigkeit gewertet, vgl. § 108 GEG, und wird, je nach Verstoß, mit einer Geldbuße von bis zu 50.000,00 EUR geahndet.

Wie auch bei den Energieausweisenfür Wohngebäude, wird bei Nichtwohngebäuden ebenso zwischen Verbrauchsausweisen und Bedarfsausweisen unterschieden. Beim Verbrauchsausweis werden die Daten zum Heizverhalten, zur Kühlung, Beleuchtung und Lüftung der letzten drei Jahre zugrundegelegt, welche dann mit den Standarddaten der jeweiligen Nutzungsprofile verglichen werden.

Beim Bedarfsausweis wird die Gebäudehülle und die Anlagentechnik berücksichtigt und gibt aufgrund dessen über den benötigten Energiebedarf für die Heizung, Lüftung, Klimatisierung und Beleuchtung Auskunft. Mit dem Energieausweis können unabhängig von Bauart, Alter und Größe verschiedene Gebäude miteinander verglichen werden. Nichtwohngebäude mit über 500 m² haben sogar die Pflicht den Energieausweis sichtbar Auszuhängen, vgl. § 80 Abs. 7 GEG.

Zögern Sie deshalb nicht, sich ein Angebot bei uns einzuholen, damit wir Ihnen einen entsprechenden Energieausweis ausstellen können.

Energieberatung nach DIN 18599

In Zeiten steigender Energie- und Rohstoffkosten, müssen Betriebe Strategien entwickeln, wirtschaftlich effizient zu bleiben. Nicht nur Kommunen, aber auch das Gebäudeenergiegesetz schreiben vor, dass man eine Vorbildfunktion darstellen soll und bestimmte Regeln einzuhalten sind. Daher ist eine geförderte Energieberatung nach DIN V 18599 die beste Lösung. Ein Bestandsgebäude wird gefördert, wenn Sie energieeffiziente Gebäude für Ihr Unternehmen erreichen möchten.

Zu Beginn wird das bestehende Objekt begutachtet, erfasst und die Daten sowie Optimieerungsmöglichkeiten besprochen. Hierzu werden die entsprechenden Fördermittel beantragt. Es wird hierzu ein Konzept erstellt, das jeden einzelnen Schritt der Sanierungen beschreibt (Sanierungsfahrplan) oder es wird eine umfassende Sanierung zur Erreichung des bundesgeförderten BEG-Effizienzgebäudes erstellt (Sanierung in einem Zug).

Wir bieten Ihnen deshalb eine rundum Beratung nach DIN V 18599 an.

Energieaudit

Mehr als 500.000 Unternehmen sind verpflichtet regelmäßig Energieaudits durchführen zu lassen. Doch was genau ist ein Energieaudit und welche Unternehmen sind verpflichtet ein solches durchzuführen?

Das Energieaudit nach DIN EN 1624 ist ein planmäßiges Verfahren, das hilft ausreichend Informationen über das bestehende Energieverbrauchsprofil eines Gebäudes oder einer Gebäudegruppe, einer industriellen oder gewerblichen Anlage. Es ermittelt und quantifiziert die Möglichkeiten zur Einsparungen der Energie und Erfassung von Ergebnissen in einem Bericht.

Gemäß § 8 Abs. 1 des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieffizienzmaßnahmen (EDL-G) wird geregelt, dass generell Unternehmen, die keine Kleinstunternehmen und keine kleinen und mittleren Unternehmen darstellen, von der Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits betroffen sind. Dieses müssen sie alle 4 Jahre erneut durchführen lassen. Weiter wird in § 8c EDL-G geregelt, dass eine Nachweisführung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hinterlegt werden muss.

Hier besteht die Möglichkeit der Förderung in Höhe von 80% des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 6.000,00 EUR, wenn die jährlichen Energiekosten 10.000,00 EUR netto überschreiten. Bei weniger Energiekosten werden die förderfähigen Beratungskosten mit ein Höchstbetrag von 1.200,00 EUR gefördert.

Die Einführung des Energiemanagements als Alternative?

Die Anforderungen des Energieaudits können auch mit der Einführung eines Energiemanagementsystems oder eines Umweltmanagementsystems durchführen. Vor der Einführung des Energiemanagementssystems muss manein Energieaudit durchgeführt haben. Im Gegenzug zum Energieaudit, das alle vier Jahre durchgeführt werden muss, wird beim Energiemanagement eine dauerhafte Analyse durchgeführt. Die wichtigsten Energieflüsse sind stets bewacht. Dadurch wird dem Unternehmen eine kontinuierliche Steigerung der Energieeffienz ermöglicht.

Energetische Baubegleitung:

Sollten Sie Ihr Gebäude energieeffizienter sanieren, so ist die Begleitung eines Energieberaters unerlässlich. Diese Leistung wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in Höhe von 50% gefördert. Hierbei ist zu beachten, dass Ein- bis Zweifamilienhäusern mit einem Maximalbetrag in Höhe von 5.000,00 EUR für das gesamte Gebäude bezuschusst werden und Mehrfamilienhäuser ab drei Wohneinheiten in Höhe von 2.000,00 EUR pro Wohneinheit.

Eine energieeffiziente Immobilie wird Ihnen im Winter eine wohlige Wärme und im Sommer eine angenehme Kühle bieten. Damit Sie das von Ihrem Gebäude behaupten können, ist eine energetische Baubegleitung unerlässlich. Durch uns, als gelistete Energieeffizienz-Experten, profitieren Sie durch die energetische Baubegleitung von der höchsten Energieeffizienz, einer kompeten Baubegleitung, über Detailprüfung des erstellen Gesamtkonzepts sowie von attrkativer Förderungen über die Programme der KfW und des BAFA.

Zur energetischen Baubegleitung gehört: